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Prekarität jenseits der Mindestsicherung

 
Gleichzeitig mit der Diskussion um die wild umstrittene Grundsicherung werden wir Österreicher dazu angehalten, privat für unsere persönliche Zusatzpension vorzusorgen, der kürzlich zurückliegende Weltspartag wird propagiert wie nie zuvor, und wir Österreicher haben jeder Einzelne angeblich einen zigtausendfachen Eurobetrag auf der hohen Kante.
Im selben Atemzug jedoch wird die österreichische Version des deutschen Hartz IV uns als Grund- oder Mindestsicherung verkauft! Nach einem halben Jahr der Arbeitslosenunterstützung gerät man nicht etwa in die Notstandshilfe sondern wird automatisch mit dem Sozialhilfeempfänger gleichgesetzt, was einer Offenlegung allfällig angesparter Notgroschen gleichkommt, bis hin zu Eigentumswohnung, Fahrzeug, privater Vorsorge zur obig angeführter Pensionsversicherung – und wenn dies nicht in fragwürdigen Privatpensionsvorsorgen geschah, dann in einer Lebensversicherung oder noch liquidnäheren Kapitalanlagen, wie sie etwa viele 50jährige angelegt haben, welche lange noch nicht pensionsreif sind und dennoch aufgrund deren hoher Gehälter von einem auf den andren Tag gekündigt wurden, ohne die Aussicht auf eine adäquate Arbeitsstelle: mit Erfahrung aber jenseits der 50. Es wird dem Staatsbürger damit in noch größerem Ausmaß jegliche autonome Lebensplanung unterbunden: Zwar darf der Grundsicherungsempfänger eine Eigentumswohnung behalten, ist jedoch im Moment einer späteren Veräußerung verpflichtet, vom Erlös die früher einmal erhaltene monatliche Grundsicherung zurückzuerstatten!
Er ist mit dem Eintritt in diese Armutsfalle einmal mehr darauf angewiesen, sich für den Rest seines Lebens auf den Staat und seine staatliche Hilfe, etwa die Beibehaltung dieser langfristig kaum finanzierbaren Grundsicherung zu verlassen! So verhindert der Staat nicht die Armut, wie landläufig propagiert wird, sondern er kreiert sie ja regelrecht!
Aus diesem Grund fordere ich die persönliche Wahlmöglichkeit, ob ein Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung mit einer Darlegung von Ersparnissen zwangsweise einhergehen muss oder nicht und ob die Arbeitslosenunterstützung/Notstandshilfe auf eine allfällige Mindestsicherung individuell aufgestockt werden soll.
umfassende betrachtungen zur aushöhlung des versicherungsprinzips im rahmen der mindestsicherung werden hier betrachtet.

auf der suche nach veröffentlichungsmöglichkeiten meiner kritikpunkte an der politischen idee einer grundsicherung bin ich neben der plattform der leserbriefe in printmedien auch auf dieses weblog gestoßen - nach langer suche fand ich hier die kontaktmöglichkeit zum initiator, herrn 'Bin', welcher so freundlich war, mich hier als beitragenden freizuschalten.
herzlichste grüße,
Ihr Dr. A. Schmidt.
 

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